Satzung

Vereinssatzung

Satzung

Rechtliche Grundlagen und Vereinsordnung

Satzung der GermanCheerOpen

Hier finden Sie die vollständige Satzung unserer Organisation. Die Satzung regelt die Grundlagen unserer Arbeit und definiert die Rechte und Pflichten aller Beteiligten.

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen "GermanCheerOpen e.V."
(2) Der Verein hat seinen Sitz in [Stadt].
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Cheerleading-Sports in Europa.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • Organisation und Durchführung von Cheerleading-Meisterschaften
  • Förderung des sportlichen Wettkampfs
  • Ausbildung von Trainern und Kampfrichtern
  • Pflege internationaler Sportbeziehungen

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch:

  • Austritt
  • Ausschluss
  • Tod bzw. Auflösung der juristischen Person

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
(2) Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen.
(3) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

§ 7 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus:

  • dem/der Vorsitzenden
  • dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem/der Schatzmeister/in

(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§ 8 Satzungsänderungen

(1) Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(2) Für die Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Download

Die vollständige Satzung können Sie als PDF-Dokument herunterladen.

Satzung als PDF

Stand: November 2025 | Zuletzt geändert: November 2025

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